15   Kaufverpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten

 

30.06.2014

 

31.12.2013

 

 

 

 

 

 

39.2

 

39.4

 

0.0

 

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Die Kaufverpflichtungen stehen in Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen zum Erwerb von Entwicklungsliegenschaften. Die Inanspruchnahme der Verpflichtung hängt von der Erfüllung der mit den Gegenparteien vereinbarten Bedingungen ab.

Es bestehen keine Garantien und Bürgschaften zugunsten Dritter. Darüber hinaus hat die Allreal Holding AG im Einzelabschluss Garantien und Bürgschaften in der Höhe von CHF 802.5 Mio. im Zusammenhang mit Finanzierungen und derivativen Finanzgeschäften mit Dritten für einzelne Tochtergesellschaften abgegeben (31.12.2013: CHF 802.5 Mio.).

Das Verwaltungsgericht Zug hat am 26. Juni 2014 in Ergänzung zu einem Urteil des Bundesgerichts vom 5. Oktober 2012 betreffend Schweizer Steuerpflicht der inzwischen liquidierten Betriebsstätte der Allreal Finanz AG auf den Cayman Islands entschieden, dass diese Steuerpflicht erst ab dem Datum des Bundgerichtsurteils beginnt. Allreal hat jedoch hierfür Steuerrückstellungen ab dem Geschäftsjahr 2006 in Höhe von total CHF 9.2 Mio. gebildet, die per 30. Juni 2014 unverändert bilanziert sind. Ob die Eidgenössische Steuerverwaltung das Verfahren an das Bundesgericht weiterzieht, ist offen.

Per 30. Juni 2014 bestehen keine pendenten Rechtsfälle, die geeignet sind, die Vermögens- und Ertragslage der Allreal-Gruppe massgeblich zu beeinflussen, ohne dass dafür entsprechende Rückstellungen bestehen.

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