1 Grundlagen
Die konsolidierte Halbjahresrechnung 2014 wurde in Übereinstimmung mit dem International Financial Reporting Standard IAS 34 zur Zwischenberichterstattung erstellt und steht im Einklang mit dem Kotierungsreglement sowie Artikel 17 der Richtlinie betreffend Rechnungslegung (RLR) der SIX Swiss Exchange. Es gelten die gleichen Rechnungslegungsgrundsätze wie für die Konzernrechnung 2013. Der Konsolidierungskreis blieb unverändert.
Seit 1. Januar 2014 kommen folgende neue oder geänderte IFRS-Standards und -Interpretationen erstmals für die Konzernrechnung zur Anwendung:
Standard/Interpretation | Beschreibung | Inkraftsetzung | Anwendung ab |
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IAS 32 (Amendment) | Offsetting Financial Assets and | 1. Januar 2014 | 2014 |
IAS 36 (Amendment) | Recoverable Amount Disclosures | 1. Januar 2014 | 2014 |
IAS 39 (Amendment) | Novation of Derivatives and | 1. Januar 2014 | 2014 |
IFRS 10 / IFRS 12 / IAS 27 | Investment Entities | 1. Januar 2014 | 2014 |
IFRIC Interpretation 21 Levies | –– | 1. Januar 2014 | 2014 |
Die überarbeiteten Standards und die neuen Interpretationen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernergebnis und das Konzerneigenkapital der Allreal-Gruppe.
Einzelne Geschäftstätigkeiten der Allreal-Gruppe unterliegen – bezogen auf den Jahresverlauf – Schwankungen, insbesondere im Geschäftsfeld Generalunternehmung; so zum Beispiel die Planung und Ausführung von Bauvorhaben oder der Verkauf von Entwicklungsliegenschaften. Im ersten Halbjahr 2014 sind keine aussergewöhnlichen Sachverhalte eingetreten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allreal-Gruppe massgeblich beeinflussen.
Die konsolidierte Halbjahresrechnung 2014 wurde vom Verwaltungsrat der Allreal Holding AG am 12. August 2014 genehmigt.