16   Kaufverpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten

 

30.06.2013

 

31.12.2012

 

 

 

 

 

 

39.4

 

2.9

 

0.0

 

0.0

Die Kaufverpflichtungen stehen in Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen zum Erwerb von Entwicklungsliegenschaften.

Es bestehen keine Garantien und Bürgschaften zugunsten Dritter, die nicht in Zusammenhang mit den bilanzierten Finanzierungen stehen. Darüber hinaus hat die Allreal Holding AG im Einzelabschluss Garantien und Bürgschaften in der Höhe von CHF 802.5 Mio. im Zusammenhang mit Finanzierungen und derivativen Finanzgeschäften für einzelne Tochtergesellschaften abgegeben (31.12.2012: CHF 781.5 Mio.).

Per 30. Juni 2013 bestehen keine pendenten Rechtsfälle, die geeignet sind, die Vermögens- und Ertragslage der Allreal-Gruppe massgeblich zu beeinflussen, ohne dass dafür entsprechende Rückstellungen bestehen.

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