2   Vergütungssystem

2.1    Statutarische Regeln

Artikel 31 bis 34 der Statuten der Allreal Holding AG regeln die Grundsätze der Vergütung. Danach ist es möglich, dass Verwaltungsrat und Gruppenleitung nebst einer fixen Vergütung auch eine erfolgs- und leistungsabhängige Kompensation sowie Beteiligungspapiere oder Wandel- und Optionsrechte erhalten. Die variablen Vergütungen sind in Abhängigkeit von Leistungszielen auszugestalten.

Für Mitglieder der Gruppenleitung, die erst nach der durch die Generalversammlung erfolgten Genehmigung der fixen Gesamtvergütung für das laufende Jahr ernannt werden, besteht ein Zusatzbetrag von maximal 20 Prozent gegenüber der fixen Gesamtvergütung des Vorgängers. Der Zusatzbetrag darf 50 Prozent des genehmigten Gesamtbetrags der Vergütungen der Gruppenleitung jedoch nicht überschreiten.

Es bestehen keine besonderen statutarischen Regeln betreffend Darlehen, Kredite und Vorsorgeleistungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Der genaue Wortlaut der Statuten ist auf der Website von Allreal abrufbar: www.allreal.ch/de/investoren/corporate-governance/statutenprotokolle

2.2    Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ein Fixhonorar, das nach der durch die General­versammlung erfolgten Genehmigung der Jahresrechnung bar ausbezahlt wird.

Die Vergütung berücksichtigt die Beanspruchung und die Verantwortlichkeit der einzelnen Mitglieder und ist nicht an Zielvorgaben der Gesellschaft gebunden. Sie wird periodisch überprüft und der Generalversammlung jährlich beantragt. Es bestehen keine weiteren Vergütungen an den Verwaltungsrat.

2.3    Vergütungen an die Mitglieder der Gruppenleitung

Mitglieder der Gruppenleitung erhalten zusätzlich zum fixen Grundgehalt (inklusive Lohn­neben­leistungen und Arbeitgeberbeiträge Kadervorsorge) eine sich am Jahresergebnis des Unternehmens (Leistungsbonus) und an der Erreichung individueller Ziele (Funktionsbonus) orientierende variable Vergütung (Zielbonus), die bar ausbezahlt wird. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Gruppenleitung eine sich am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientierende variable Vergütung in Form von Aktienzuteilungen.

Fixes Grundgehalt

Die Höhe des fixen Grundgehalts in bar ist abhängig vom Aufgaben- und Verantwortungsbereich, von der Erfahrung sowie vom Leistungsausweis. Das Grundgehalt wird beim Eintritt ins Unternehmen beziehungsweise bei Berufung in die Gruppenleitung festgelegt und jährlich durch den Nominierungs- und Entschädigungsausschuss überprüft.

Zielbonus

Der jährlich durch den Verwaltungsrat festzulegende Zielbonus setzt sich zusammen aus Leistungs- und Funktionsbonus.

         Leistungsbonus

Der Leistungsbonus orientiert sich am budgetierten operativen Unternehmensergebnis (Unternehmensergebnis exkl. Neubewertungseffekt). Bei Erreichung des Budgets wird der Leistungsbonus im Folgejahr – nach Genehmigung der Jahresrechnung durch die Generalversammlung – ausbezahlt und liegt pro Mitglied der Gruppenleitung bei maximal 25 Prozent des Grundgehalts. Liegt das operative Unternehmensergebnis 10 oder mehr Prozent unter Budget, wird kein Leistungsbonus ausbezahlt. Bei einem operativen Unternehmensergebnis von 10 und mehr Prozent über Budget werden 150 Prozent des vereinbarten Leistungsbonus ausbezahlt. Der Leistungsbonus für ein weniger als 10 Prozent über oder unter Budget liegendes operatives Unternehmensergebnis wird linear errechnet.

         Funktionsbonus

Der Funktionsbonus ist abhängig von der vom Mitglied der Gruppenleitung in seinem Verantwortungs- und Funktionsbereich erbrachten Leistung und damit von der individuellen Zielerreichung. Der Anteil des Funktionsbonus kann maximal 40 Prozent des Zielbonus betragen und liegt pro Mitglied der Gruppenleitung bei maximal 15 Prozent des Grundgehalts. Werden die individuellen Ziele nicht erreicht, wird kein Bonus ausbezahlt.

Vergütung in Aktien

Zusätzlich zum variablen Zielbonus kann den Mitgliedern der Gruppenleitung eine variable Vergütungskomponente in Form von Aktien ausgerichtet werden. Der Börsenwert der zugeteilten Namenaktien der Allreal Holding AG darf 10 Prozent des für das jeweilige Jahr relevanten fixen Grundgehalts nicht übersteigen. Über die Hälfte der zugeteilten Aktien kann der Begünstigte sofort verfügen, über die weiteren Aktien nach zwei Jahren, sofern sein Arbeitsverhältnis dann ungekündigt ist.

Grundsätzlich soll bei Erreichen des Budgets der Anteil der variablen Vergütung nicht mehr als 40 Prozent des Grundgehalts pro Mitglied der Gruppenleitung ausmachen.

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