5   Ergänzende Erläuterungen

5.1     Steuern

5.1.1  Zusammensetzung Steueraufwand

Der Steueraufwand für die Jahre 2015 und 2014 in der Erfolgsrechnung setzt sich wie folgt zusammen:

Anmerkung

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

 

5.1.2

 

–14.9

 

−28.8

5.1.4

 

–3.6

 

1.2

5.1.5

 

–11.0

 

−1.8

 

 

–29.5

 

−29.4

5.1.2  Laufende Steuern aus Geschäftstätigkeit

Bei der Berechnung der laufenden Ertragssteuern gelangen die effektiv gültigen Steuersätze zur Anwendung.

Diese Position setzt sich aus Ertragssteuern und Grundstückgewinnsteuern zusammen:

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

 

–8.8

 

−17.7

 

–6.1

 

−11.1

 

–14.9

 

−28.8

Die Aufwendungen für Grundstückgewinnsteuern sind im Geschäftsfeld Generalunternehmung vom Zeitpunkt der Veräusserung von Entwicklungsliegenschaften und im Geschäftsfeld Immobilien von Verkäufen aus dem Portfolio abhängig. Diese Objektsteuern fallen dementsprechend zyklisch an.

5.1.3  Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten

Es bestehen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten am 31. Dezember gegenüber kommunalen und kantonalen Steuerbehörden:

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

 

 

 

 

 

2.5

 

−1.2

 

0.0

 

8.5

 

–0.1

 

0.9

 

–0.2

 

−0.8

 

–0.3

 

−1.3

 

–0.9

 

13.5

 

8.1

 

0.0

 

9.1

 

19.6

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichts vom 24. August 2015 betreffend Schweizer Steuerpflicht der inzwischen liquidierten Betriebsstätte der Allreal Finanz AG auf den Cayman Islands erfolgte in der Berichtsperiode deren definitive Veranlagung und Bezahlung der Ertrags- und Kapitalsteuern bis zur Steuerperiode 2012. Die für diesen Sachverhalt in den Vorjahren gebildeten Steuerverbindlichkeiten wurden um CHF 3.4 Mio. nicht in Anspruch genommen und der laufenden Erfolgsrechnung gutgeschrieben.

5.1.4  Latente Steuern aus Neubewertung in der Erfolgsrechnung

Die latenten Steuern aus Neubewertung setzen sich wie folgt zusammen:

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

 

–3.6

 

1.2

 

–3.6

 

1.2

Die Aufwertung der Anlageliegenschaften von CHF 15.8 Mio. führte zu einer Belastung an latenten Steuern in der Erfolgsrechnung von CHF 3.6 Mio. per Saldo, wovon CHF 3.4 Mio. auf die Anlageliegenschaften im Bau und CHF 0.2 Mio. auf die Renditeliegenschaften entfallen.

5.1.5  Übrige latente Steuern in der Erfolgsrechnung

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

 

–19.6

 

−5.3

 

9.4

 

−1.0

 

0.3

 

−0.1

 

0.0

 

0.9

 

0.3

 

−1.0

 

–1.4

 

4.7

 

–11.0

 

−1.8

In der Berichtsperiode erhöhten sich die zeitlichen Bewertungsdifferenzen zwischen den steuerlich massgebenden Einzelabschlüssen der Gruppengesellschaften und der Konzernrechnung, so dass der Erfolgsrechnung latente Steuern von CHF 19.6 Mio. belastet wurden (2014: CHF 5.3 Mio.).

Im Weiteren wurden zum Konzernsteuersatz von 22% bewertete Steuereffekte aus Verlustvorträgen in Höhe von CHF 9.4 Mio. der Erfolgsrechnung gutgeschrieben. Mit dem Verkauf von drei Anlageliegenschaften wurden latente Steuerguthaben und Steuerverbindlichkeiten von netto CHF 1.4 Mio. aufgelöst.

5.1.6  Latente Steuerverpflichtungen und -guthaben

Latente Steuerverpflichtungen der im langfristigen Fremdkapital ausgewiesenen Rückstellung für latente Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

 

 

 

 

 

71.9

 

60.0

 

91.4

 

67.7

 

–0.2

 

7.5

 

0.3

 

0.4

 

0.0

 

0.0

 

163.4

 

135.6

Die latenten Steuerverpflichtungen in Zusammenhang mit der Höherbewertung von Anlageliegenschaften (Differenz Markt-/Anschaffungswert) basieren in der Regel auf einer durchschnittlichen Haltedauer von 13 Jahren ab Kaufdatum oder Erstellungsjahr bei neuen Liegenschaften und einem Steuersatz von bis zu 31% (2014: 30%). Für jede Anlageliegenschaft wird eine separate Berechnung der latenten Steuern durchgeführt.

Zeitliche Bewertungsdifferenzen auf Anlageliegenschaften (Differenz Anschaffungswert und steuerlicher Buchwert) und sonstigen Bilanzpositionen erfassen die Unterschiede zwischen den Einzelabschlüssen der Allreal-Gruppengesellschaften und der Konzernrechnung. Dabei handelt es sich vor allem um getätigte Abschreibungen auf Anlage- und Entwicklungsliegenschaften, zusätzliche Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Erfassung zusätzlicher Rückstellungen, die bei der laufenden steuerlichen Bemessung in Abzug gebracht werden.

Die Bewertungsdifferenzen auf Abschreibungen auf Anlageliegenschaften im Kanton Zürich sowie auf sonstigen Bilanzpositionen werden mit dem Konzernsteuersatz von 22% (2014: 22%) berechnet. Bei Bewertungsdifferenzen auf Abschreibungen auf Anlageliegenschaften ausserhalb des Kantons Zürich wurde ein Steuersatz von 15% (2014: 15%) berücksichtigt.

Im Jahr 2015 wurden mit der Amortisation der Anleihen total CHF 0.3 Mio. an latenten Steuern erfolgswirksam der Erfolgsrechnung gutgeschrieben (2014: CHF 0.8 Mio.).

Latente Steuerguthaben bestehen auf folgenden Positionen:

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

 

0.0

 

10.6

 

0.3

 

0.1

 

15.9

 

15.1

 

25.1

 

2.8

 

0.9

 

3.1

 

42.2

 

31.7

IAS 12 setzt für die Aktivierung latenter Steuerguthaben aus Verlustvorträgen oder aus negativer Marktwertanpassung die sachliche und die zeitliche Verrechenbarkeit voraus. Bezüglich der Tieferbewertung von Anlageliegenschaften besteht die Möglichkeit, Verluste aus Liegenschaftenverkauf mit anderen laufenden Gewinnen zu verrechnen. Es wurde ein Steuersatz von 22% (2014: 22%) für Liegenschaften im Kanton Zürich und ein Steuersatz von 15% für Liegenschaften in den übrigen Kantonen (2014: 15%) angewendet.

Latente Steuerguthaben auf negative Wiederbeschaffungswerte von Zinssatzswaps haben sich gegenüber dem Vorjahr um CHF 0.8 Mio. auf CHF 15.9 Mio. erhöht und wurden mit CHF –0.3 Mio. direkt im Eigenkapital und mit CHF 1.1 Mio. in der Erfolgsrechnung berücksichtigt.

Per 31. Dezember 2015 bestehen aktive latente Steuern auf Steuerverlustvorträge von CHF 25.1 Mio. (31.12.2014: CHF 2.8 Mio.) und betreffen Gruppengesellschaften mit Sitz in Zürich, die in den Einzelabschlüssen kumulierte Verluste ausweisen und deren Verrechnung mit Gewinnen in den Folgejahren wahrscheinlich ist (Verfall von erstem Steuerverlustvortrag ab dem Jahr 2016). Es wurde ein Steuersatz von 22% angewendet (2014: 22%).

Aus der Erfassung von Vorsorgeverpflichtungen bestehen am Bilanzstichtag latente Steuerguthaben von CHF 0.9 Mio. (31.12.2014: CHF 3.1 Mio.), die sich gegenüber dem Vorjahr um CHF 2.2 Mio. reduziert haben und mit CHF –2.5 Mio. direkt im Eigenkapital und mit CHF 0.3 Mio. in der Erfolgsrechnung berücksichtigt sind.

5.1.7  Überleitungsrechnung

Die folgende Aufstellung zeigt die Überleitung zwischen den für die Gruppe massgebenden theoretischen Steuersätzen und den effektiven Steuern.

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

 

151.4

 

133.8

%

 

22.0

 

22.0

 

33.3

 

29.4

 

–0.1

 

−0.1

 

–3.2

 

−1.5

 

–1.9

 

−2.3

 

1.4

 

3.9

 

29.5

 

29.4

Der angewendete Referenzsteuersatz ist die Gesamtsumme der nationalen, kantonalen und kommunalen Ertragssteuersätze, die im Durchschnitt zur Anwendung kommen.

Die Anpassung Steuereffekte auf Neubewertungen beinhaltet die Veränderung der Auf- und Abwertungen von Anlageliegenschaften sowie deren kumulierten Saldo, belastet mit bis zu 31% latenten Steuern und in Differenz zum Referenzsteuersatz von 22%.

Die Gutschrift von CHF 3.2 Mio. für laufende Steuern der Vorjahre resultiert aus der Neuberechnung des Steuerstatus pro Gruppengesellschaft aufgrund eingereichter Steuererklärungen oder definitiv erhaltener Steuereinschätzungen.

Erträge mit tieferem Steuersatz beinhalten den Effekt, dass ein Teil der Gruppengesellschaften seinen Sitz an einem Standort hat, dessen gesamte Steuerbelastung deutlich unter dem Konzernsteuersatz von 22% liegt.

Erträge mit einem höheren Steuersatz berücksichtigen den Effekt, dass Liegenschaftengewinne, die der Grundstückgewinnsteuer unterliegen, mit totalen Steuersätzen von bis zu 31% belastet sind und deshalb über dem Konzernsteuersatz von 22% liegen. Dabei handelt es sich insbesondere um Gewinne, die bei der Abrechnung von abgeschlossenen Projekten im Geschäftsfeld Generalunternehmung zur Besteuerung gelangen oder aus dem Verkauf von Anlageliegenschaften im Geschäftsfeld Immobilien stammen.

5.2     Kaufverpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

 

 

 

 

 

35.0

 

39.2

 

0.0

 

0.0

Die Kaufverpflichtungen stehen im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen zum Erwerb von Entwicklungsliegenschaften. Die Inanspruchnahme der Verpflichtung hängt von der Erfüllung der mit den Gegenparteien vereinbarten Bedingungen ab.

Es bestehen wie im Vorjahr keine Garantien und Bürgschaften zugunsten Dritter. Darüber hinaus hat die Allreal Holding AG im Einzelabschluss Garantien und Bürgschaften in der Höhe von zusätzlich CHF 539.6 Mio. im Zusammenhang mit Finanzierungen und derivativen Finanzgeschäften mit Dritten für einzelne Tochtergesellschaften abgegeben (2014: CHF 659.6 Mio.).

Per 31. Dezember 2015 bestehen keine pendenten Rechtsfälle, die geeignet sind, die Vermögens- und Ertragslage der Allreal-Gruppe massgeblich zu beeinflussen, ohne dass dafür entsprechende Rückstellungen bestehen.

5.3     Verpfändete Aktiven zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

 

 

 

 

 

3 525.2

 

3 513.6

 

295.5

 

301.2

 

3 820.7

 

3 814.8

 

3 223.1

 

3 250.7

 

1 132.8

 

1 327.0

5.4     Finanzinstrumente

5.4.1 Finanzierungs- und Kapitalmanagement

Im Rahmen der Finanzierungsstrategie hat der Verwaltungsrat mit den letztmals am 1. Oktober 2013 angepassten Anlage- und Finanzierungsrichtlinien Vorgaben erlassen, inwiefern eine Fremdverschuldung durch die Allreal-Gruppe möglich ist. Der konsolidierte Eigenkapitalanteil muss am Bilanzstichtag über 35% liegen, das Net Gearing darf 150% nicht übersteigen, der Zinsdeckungsfaktor den Faktor 2.0 nicht unterschreiten und die Bilanzpositionen Anlage- und Entwicklungsliegenschaften dürfen mit maximal 70% verzinslichem Fremdkapital refinanziert werden.

Der Verwaltungsrat überprüft vierteljährlich die Kapitalstruktur und überwacht insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Anlage- und Finanzierungsrichtlinien. Das Kapitalmanagement umfasst dabei sowohl das Eigenkapital als auch das verzinsliche Fremdkapital (Nettofinanzschulden).

Die mit Kreditgebern vereinbarten Vertragsklauseln betreffend Mindestkapitalisierung (Financial Covenants) sind deckungsgleich mit jenen der internen Anlage- und Finanzierungsrichtlinien. Sie wurden während der Berichtsperiode ausnahmslos eingehalten und sind per Bilanzstichtag wie folgt:

Eigenkapitalquote

(Konzerneigenkapital in Prozent der Bilanzsumme)

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

 

 

 

 

 

1 994.1

 

1 954.0

 

4 136.0

 

4 108.2

 

 

48.2%

 

47.6%

Net Gearing

(Nettofinanzschulden in Prozent des Konzerneigenkapitals)

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

 

 

 

 

 

1 777.6

 

1 750.3

 

–23.4

 

−31.9

 

1 754.2

 

1 718.4

 

 

1 994.1

 

1 954.0

 

 

88.0%

 

87.9%

Zinsdeckungsfaktor

(EBITDA exklusive Erfolg aus Neubewertung dividiert durch Nettofinanzaufwand)

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

 

 

 

 

 

179.7

 

179.4

 

41.8

 

37.1

 

 

4.3

 

4.8

Refinanzierung Liegenschaften

(Verbindlichkeiten aus Finanzierung in Prozent des Buchwerts Anlage- und Entwicklungsliegenschaften in Prozent)

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

 

1 777.6

 

1 750.3

 

 

3 525.2

 

3 513.6

 

295.5

 

301.2

 

3 820.7

 

3 814.8

 

 

46.5%

 

45.9%

Falls die Financial Covenants nicht eingehalten würden, steht den Kreditgebern vertraglich das Recht zu, die Margen für die Finanzierung zu erhöhen, Amortisationspflichten einzuführen oder vollständige Kreditrückzahlungen zu verlangen.

5.4.2  Finanzielles Risikomanagement

Die Allreal-Gruppe ist verschiedenen Finanzrisiken aus Markt, Zinssatzänderungen, Forderungen, Refinanzierung und Liquidität ausgesetzt. Das Risikomanagement wird in Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat genehmigten Anlage- und Finanzierungsrichtlinien durchgeführt. Die operative Umsetzung der Richtlinien erfolgt direkt durch den Leiter Finanzen, der mindestens einmal pro Monat der Gruppenleitung über die wichtigsten Finanzrisiken Bericht erstattet. Der Verwaltungsrat wird schriftlich alle drei Monate durch die Gruppenleitung über die Entwicklung der Finanzrisiken informiert.

5.4.3  Marktrisiko

Bei den Finanzinstrumenten ist Allreal hauptsächlich dem Marktrisiko infolge Zinsänderungen ausgesetzt. Die in diesem Zusammenhang relevante Sensitivitätsanalyse ist unter 5.4.4 aufgeführt.

5.4.4  Zinsänderungsrisiko

Aus der Schwankung des Marktzinssatzes entsteht für die Allreal-Gruppe ein Zinsänderungsrisiko, da die Gruppengesellschaften teilweise feste Vorschüsse mit hypothekarischer Deckung beziehungsweise Hypothekardarlehen auf kurzfristiger Basis bis maximal 12 Monate bei Banken ausschliesslich in Schweizer Franken aufnehmen. Diesem Risiko wird mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente in Form von Zinssatzswaps begegnet, um einerseits die durchschnittliche Dauer der Zinsbindung aller Finanzverbindlichkeiten zu verlängern und andererseits den durchschnittlichen Zinssatz dieser Schulden zu fixieren. Damit wird das Zinsänderungsrisiko reduziert. Dabei werden sogenannte Payer Swaps abgeschlossen, bei denen Allreal als fixe Zahlerin in den Kontrakt über eine bestimmte Laufzeit eintritt. Die Gegenpartei bezahlt im Gegenzug den variablen CHF-Libor auf 1-, 3- oder 6-Monats-Basis. Sofern der CHF-Libor negativ ist, erhöht sich jedoch der Zinsaufwand, da Allreal auch zur Bezahlung der variablen Zinszahlungen verpflichtet ist. Die Zinszahlungen werden monatlich, viertel- oder halbjährlich netto mit der Gegenpartei abgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Payer Swaps können noch zusätzlich verkürzt werden, indem der variable 3- oder 6-Monats-Zins mithilfe von Base Swaps auf 1-Monats-Basis reduziert wird. Diese Base Swaps tauschen kurzfristige Zinszahlungen aus und haben das gleiche Laufzeitende wie die darüberliegenden Payer Swaps. Sie führen für Allreal zu einer risikofreien Reduktion der Zinsenlast, ohne das Kontraktvolumen zu erhöhen.

Die Zinsfälligkeitsstruktur wird durch den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung mindestens quartalsweise überprüft, und mittels eines vereinfachten Liability Management werden die Risiken analysiert. Es wird eine gleichmässige Verteilung der Zinserneuerungstermine mit einer Restlaufzeit von mehr als vier Jahren angestrebt.

Per 31. Dezember 2015 bestehen Zinssatzswaps (Payer Swaps) von total CHF 735.0 Mio. (31.12.2014: CHF 885.0 Mio.):

Zinssatz

Kontraktwert

Negativer Wieder-
beschaffungswert

 

 

 

 

 

 

 

3.35%

50.0

−2.3

1.53%

50.0

−1.6

2.03%

50.0

−3.9

1.35%

50.0

−3.1

2.23%

50.0

−4.9

1.73%

100.0

−10.2

2.09%

100.0

−13.2

1.71%

100.0

−12.4

2.31%

50.0

−8.2

0.78%

100.0

−7.3

1.45%

35.0

−4.7

735.0

−71.8

Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine neue Zinssatzswaps abgeschlossen, und es sind Zinssatzswaps von CHF 150.0 Mio. ausgelaufen.

Zur Senkung des Finanzaufwands wurde in den Vorjahren ein Base Swap mit einem Kontraktwert von CHF 50.0 Mio. abgeschlossen, der sich auf bereits abgesicherte Zahlungsströme durch Payer Swaps bezieht. Der Base Swap hat eine Endlaufzeit Februar 2017.

Die negativen Wiederbeschaffungswerte wurden in den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten bilanziert (CHF 71.8 Mio.).

Bewertung Zinssatzswaps

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

 

–68.5

 

−37.7

 

1.8

 

−30.5

 

–5.1

 

−0.3

 

–71.8

 

−68.5

Per Bilanzstichtag ergeben sich folgende Werte im Zusammenhang mit den ausstehenden Zinssatzswaps, die nach Laufzeitende der Kontrakte gegliedert sind:

< 1 Jahr

1–3 Jahre

3–5 Jahre

> 5 Jahre

Total

 

 

 

 

 

 

150.0

100.0

150.0

485.0

885.0

−1.9

−5.8

−11.9

−48.9

−68.5

1.84

2.35

1.87

1.64

1.79

 

 

 

 

 

 

0.0

200.0

250.0

285.0

735.0

0.0

–10.9

–28.3

–32.6

–71.8

0.0

2.06

1.97

1.46

1.78

Die Wertveränderungen der Zinssatzswaps, die das Hedge Accounting erfüllen, werden als Teil der Gewinnreserven im Eigenkapital ausgewiesen. Die Zinssatzswaps beeinflussen erfolgswirksam die Gesamtergebnisrechnung jeweils in der Berichtsperiode, in der Zinszahlungen mit der Gegenpartei ausgetauscht werden. Diese fallen zeitlich mit den Fälligkeiten der kurzfristigen Festen Vorschüsse auf hypothekarischer Basis zusammen. Der ineffektive Teil der Marktwertanpassung von CHF 5.1 Mio. wurde in der Erfolgsrechnung erfasst.

Unter Einbezug des Kontraktvolumens der derivativen Finanzinstrumente und der Verbindlichkeiten aus Finanzierung, der liquiden Mittel und der Finanzanlagen per Bilanzstichtag wurde eine Sensitivitätsanalyse berechnet. Dabei wurde die Annahme getroffen, dass die Bilanzpositionen während eines ganzen Jahres in diesem Umfang bestehen und sich das allgemeine Zinsniveau um einen Prozentpunkt verändert. Dieses Vorgehen entspricht den Berechnungen gemäss interner Finanzberichterstattung an Verwaltungsrat und Gruppenleitung.

Sofern das allgemeine Zinsniveau um 100 Basispunkte höher beziehungsweise tiefer als per Bilanzstichtag wäre und alle anderen Variablen konstant blieben, würde das Unternehmensergebnis CHF 1.4 Mio. höher beziehungsweise CHF 5.7 Mio. tiefer ausfallen (2014: CHF 2.1 Mio. / CHF 8.3 Mio.) und das Konzerneigenkapital um CHF 29.8 Mio. steigen beziehungsweise um CHF 36.0 Mio. sinken (31.12.2014: CHF 58.2 Mio. / CHF 56.5 Mio.). Diese Berechnungen basieren bei einem tieferen Zinsniveau insbesondere auf der Annahme, dass negative CHF-Libor-Zinsen für Allreal bei den Zinssatzswaps zu einer Mehrbelastung führen.

5.4.5  Kreditrisiko

Das Kreditrisiko besteht für Allreal darin, dass eine Gegenpartei infolge Ausfalls ihre finanziellen Verpflichtungen nicht einhalten kann und es zu Verlusten für die Gruppe kommt. Zahlungsausstände und Bonität der Kunden sowohl im Geschäftsfeld Generalunternehmung als auch im Geschäftsfeld Immobilien werden laufend überwacht. Es bestehen monatliche Berichterstattungen mit Kommentierung der grössten Positionen an die Gruppenleitung.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die übrigen Forderungen setzen sich aus einer Vielzahl von Guthaben gegenüber Gegenparteien im Geschäftsfeld Generalunternehmung sowie gegenüber Mietern und Liegenschaftenverwaltungen im Geschäftsfeld Immobilien zusammen. Forderungen aus Mietverhältnissen sind in der Regel über separate Bankgarantien oder Mieterkautionen abgesichert. Es bestehen keine Forderungsverhältnisse, bei denen ein einzelner Schuldner mehr als 20% der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausmacht. Für laufende Bauvorhaben werden periodisch Akontozahlungen einverlangt. Allreal verfolgt eine enge Debitorenüberwachung, weshalb die historische Ausfallrate in der Folge gering ist.

Das Kreditrisiko bei den liquiden Mitteln und den derivativen Finanzinstrumenten wird als klein erachtet, da als Gegenparteien nur Banken und Versicherungen mit guter Bonität auftreten (Rating mindestens «BBB+»). Es wird darauf geachtet, mit vielen Banken zusammenzuarbeiten, die vorwiegend in der Schweiz tätig sind. Das maximale Ausfallrisiko bei den liquiden Mitteln ist mit CHF 15.0 Mio. geringer als der Buchwert von CHF 23.4 Mio., da mit einigen kreditgebenden Banken der Verrechnungsverzicht zwischen Guthaben und Verbindlichkeiten vertraglich wegbedungen wurde.

Das maximale Ausfallrisiko bei den Debitoren und übrigen Forderungen entspricht dem Buchwert. Aus abgegebenen Garantien und Bürgschaften zugunsten von Banken im Zusammenhang mit Finanzierungen und derivativen Finanzinstrumenten sind keine zusätzlichen Belastungen zu erwarten, die höher sind als die bilanzierten Verbindlichkeiten aus Finanzierung gegenüber Banken und Versicherungen von CHF 1132.8 Mio.

Das Kreditrisiko bei den Finanzanlagen beträgt per Bilanzstichtag CHF 143.4 Mio. und entspricht der Bilanzposition.

5.4.6  Refinanzierungs- und Liquiditätsrisiko

Per Bilanzstichtag bestehen von Banken zugesagte und sofort abrufbare Kreditlimiten in Höhe von CHF 554 Mio., die nicht benützt sind. Die in den Kreditverträgen mit Banken vereinbarten und einzuhaltenden Finanzkennzahlen entsprechen denjenigen der Anlage- und Finanzierungsrichtlinien und wurden in der Berichtsperiode jederzeit eingehalten. Es besteht eine dreijährige Mittelfristplanung für die Allreal-Gruppe, die sicherstellt, dass die Grenzwerte durch frühzeitige Verlängerung auslaufender Kredite auf rollender Basis eingehalten werden. Aufgrund der Financial Covenants besteht für Allreal die Möglichkeit, rund CHF 1.2 Mia. an neuen Verbindlichkeiten aus Finanzierung aufzunehmen, bevor neue Eigenmittel zugeführt werden müssen.

Die nachstehende Aufstellung zeigt die nicht diskontierten Zahlungsabflüsse von bestehenden Verbindlichkeiten inklusive derivativer Finanzinstrumente (Payer Swaps) am Bilanzstichtag. Es werden jeweils die frühestmöglichen Rückzahlungen gemäss vertraglichen Vereinbarungen als Enddatum eingesetzt. Da bei den Zinssatzswaps das Fixing der variablen Zahlungsströme jeweils monatlich, viertel- oder halbjährlich erfolgt und in der Zukunft liegt, wurden die CHF-Libor-Zinssätze auf 1- bis 6-Monats-Basis am 31. Dezember als Referenzzinssatz verwendet.

Zins- und Nominalbetragszahlungen aus Verbindlichkeiten

Buchwert

< 1 Jahr

1–3 Jahre

> 3 Jahre

 

 

 

 

 

1 750.3

1 110.4

185.0

516.2

68.5

14.9

24.4

31.4

40.2

40.2

0.0

0.0

43.7

42.5

1.2

0.0

1 902.7

1 208.0

210.6

547.6

 

 

 

 

 

1 777.6

1 017.4

21.4

803.7

71.8

12.8

21.8

20.7

33.4

33.4

0.0

0.0

20.0

20.0

0.0

0.0

1 903.0

1 060.2

47.5

850.8

5.4.7  Marktbewertung von Finanzinstrumenten

Finanzanlagen und Verbindlichkeiten aus Finanzierung werden unter Anwendung der Amortised Cost Method zu fortgeführten Anschaffungswerten bilanziert.

Derivative Finanzinstrumente (Zinssatzswaps) werden auf den Bilanzstichtag hin zu Marktwerten bewertet, indem zukünftige Zahlungsströme zu aktuellen Zinssätzen am 31. Dezember geschätzt und abdiskontiert werden. Da es sich um standardisierte Kontrakte handelt, ist eine Bewertung auf Basis aktueller Zinssätze möglich. Die Berechnung der Zinssatzswaps lässt Allreal von Dritten durchführen.

Die zu Fair Value bilanzierten Finanzinstrumente werden in drei verschiedene Kategorien unterteilt.

Die Zuordnung auf die einzelnen Kategorien ist von der Datenbasis zur Ermittlung der Fair Values abhängig.

Kategorie 1: Fair Value mithilfe von Kursnotierungen auf einem aktiven Markt (Börse)
Kategorie 2: Fair Value mithilfe einer Bewertungsmethode, deren Eingabefaktoren von einem aktiven Markt abgeleitet werden
Kategorie 3: Fair Value mithilfe einer Bewertungsmethode, deren Eingabefaktoren nicht auf einem aktiven Markt beobachtbar sind

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Total

 


0.0


−68.5


0.0


−68.5

 

0.0

–71.8

0.0

–71.8

In den Jahren 2015 und 2014 fanden keine Umklassierungen innerhalb der Kategorien statt.

Mit Ausnahme der nachstehend dargestellten Verbindlichkeiten aus Finanzierung ist davon auszugehen, dass die Buchwerte der Finanzaktiven und der übrigen Finanzpassiven den Fair Values entsprechen.

Fair Value

Kategorie

31.12.2015
Buchwert

31.12.2015
Fair Value

31.12.2014
Buchwert

31.12.2014
Fair Value

 

1

149.2

160.4

149.1

158.0

1.25%-Obligationenanleihe

1

124.7

129.0

124.7

126.9

1

149.9

151.3

149.6

153.9

1

120.5

122.3

1

100.5

103.4

2

296.8

307.3

229.8

239.8

Die Fair Values der Anleihen entsprechen dem Börsenkurs per Bilanzstichtag. Bei den Festhypotheken werden die Fair Values mithilfe der per 31. Dezember aktuellen CHF-Zinssätze für die jeweiligen Restlaufzeiten unter Einbezug einer Kreditmarge von 0.8% (2014: 0.8%) ermittelt.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die Buch- und Marktwerte (Fair Values) aller bilanzierten Finanzinstrumente ersichtlich.

31.12.2015
Buchwert

31.12.2015
Marktwert

31.12.2014
Buchwert

31.12.2014
Marktwert

 

239.8

239.8

218.3

218.3

23.4

23.4

31.9

31.9

263.2

263.2

250.2

250.2


0.0


0.0


0.0


0.0

 


1 777.6


1 809.7


1 750.3


1 775.7

53.4

53.4

83.9

83.9


71.8


71.8


68.5


68.5

5.5     Transaktionen mit nahestehenden Personen

Als nahestehende Personen gelten die Aktionäre, die sich im Aktionärsbindungsvertrag zur Einhaltung der Vorschriften der «Lex Koller» zusammengeschlossen haben und per Bilanzstichtag 40.15% des Aktienkapitals der Allreal Holding AG halten, der Verwaltungsrat, die Gruppenleitung und die Pensionskasse Allreal.

Die sechs Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten Fixhonorare von total CHF 0.70 Mio. (2014: CHF 0.47 Mio.), die nach Genehmigung der Jahresrechnung durch die Generalversammlung ausbezahlt werden. Weitere Vergütungen an diese Personen bestehen nicht.

2015

2014

CHF Mio.

CHF Mio.

0.15

0.15

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.23

0.00

Die Vergütungen an den Verwaltungsrat werden in der Regel durch die Allreal Holding AG direkt ausgerichtet. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind bei der zu 100% der Allreal Holding AG gehörenden Tochtergesellschaft Allreal Generalunternehmung AG angestellt, die die Vergütungen an diese Personen ausbezahlt. Alle Beträge sind brutto ausgewiesen vor Sozialversicherungsbeiträgen zulasten der Vergütungsempfänger. Der Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht berücksichtigt.

In der Berichtsperiode wurde für die Gruppenleitung eine Gesamtvergütung von CHF 3.74 Mio. (2014: CHF 4.38 Mio.) in der Konzernrechnung berücksichtigt, wovon CHF 0.96 Mio. (2014: CHF 1.29 Mio.) als höchste Gesamtvergütung für Roger Herzog.

Die variablen Boni in Form einer Barzahlung werden nach Genehmigung der Jahresrechnung und des Vergütungsberichts durch die Generalversammlung ausbezahlt.

2015

2014

 

0.62

0.00

0.61

0.06

1.29

 

0.64

0.04

0.22

0.06

0.96

 

1.75

1.52

0.23

0.27

0.70

1.17

0.10

0.13

2.78

3.09

[1]Berechnet zum Marktwert per Zuteilungsdatum

Zusammenfassend wurden an den Verwaltungsrat und an die Gruppenleitung insgesamt folgende Vergütungen in der Konzernrechnung berücksichtigt:

2015

2014

 

4.28

4.66

0.00

0.00

0.00

0.00

0.16

0.19

0.00

0.00

4.44

4.85

Weder in der Berichtsperiode noch im Vorjahr wurden Darlehen, Kredite oder Sicherheiten an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung oder an ihnen nahestehende Personen sowie ehemalige Organmitglieder gewährt.

Ein Mitglied der Gruppenleitung hat am 13. April 2015 direkt der Gesellschaft 212 Namenaktien der Allreal Holding AG zum aktuellen Börsenkurs von CHF 142.50 verkauft (Transaktionswert: CHF 0.03 Mio.).

Folgende Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Gruppenleitung halten per Bilanzstichtag direkt oder indirekt eine Beteiligung an der Allreal Holding AG:

Anzahl

Aktien

Wert in

CHF Mio.

Anzahl

Aktien

Wert in

CHF Mio.

2015

2014

 

 

 

 

 

 

6 381

0.85

6 381

0.87

200

0.03

200

0.03

1 000

0.13

266 000

35.54

266 000

36.47

18 180

2.43

17 255

2.37

1 105

0.15

971

0.13

145

0.02

232

0.03

486

0.06

382

0.05

499

0.07

394

0.05

155

0.02

187

0.03

Die Beteiligung der Helvetia Gruppe, St. Gallen, bei der Dr. Ralph-Thomas Honegger die Funktion des Bereichsleiters Anlagen (CIO) ausübt und Mitglied der Geschäftsleitung ist, ist in der Tabelle nicht enthalten.

Die auf Verwaltungsrat und Gruppenleitung entfallenden Aktien entsprechen einer Beteiligungsquote von 1.84% am Aktienkapital der Gesellschaft (31.12.2014: 1.83%).

Die Generalunternehmung hat im Berichtsjahr für mehrere Parteien des Aktionärsbindungsvertrags Bauprojekte für total CHF 25.0 Mio. (2014: CHF 28.5 Mio.) zu marktüblichen Konditionen ausgeführt, was 4.1% des Ertrags aus Realisation Generalunternehmung entspricht (2014: 5.2%).

Die Helvetia Gruppe, die 10.0% des Aktienkapitals der Allreal Holding AG hält, ist mit Dr. Ralph-Thomas Honegger im Verwaltungsrat der Allreal Holding AG vertreten. Es bestehen Versicherungsverträge (Gebäude-, Bau- und Personenversicherungen) zwischen der Helvetia Gruppe und einzelnen Allreal-Gesellschaften mit einem jährlichen Prämienvolumen von CHF 1.1 Mio. (2014: CHF 1.1 Mio.). Am Bilanzstichtag bestand aus der Abwicklung von GU-Projekten eine noch nicht fällige Forderung gegenüber der Helvetia Gruppe von CHF 0.7 Mio.

Mit der Mobiliar Gruppe, die mit einer Tochtergesellschaft Mitglied des Aktionärsbindungsvertrags ist, besteht ein Gebäudeversicherungsvertrag mit einem jährlichen Prämienvolumen von CHF 0.13 Mio. (2014: CHF 0.12 Mio.). An Allreal wurden grundpfandgesicherte Festhypotheken mit Laufzeiten bis 2022 in Höhe von CHF 52.5 Mio. gewährt (CHF 37.5 Mio. zu 1.55% und CHF 15.0 Mio. zu 1.90%).

Die zur Unternehmensgruppe des Kernaktionärs IHAG Holding AG gehörende Privatbank IHAG Zürich AG hat Allreal hypothekarisch gesicherte Kredite von total CHF 30.0 Mio. gewährt (Zinssatz 0.50% mit Laufzeit bis April 2016). Im Weiteren ist die Bank mit dem Market Making für die Gesellschaft beauftragt (Honorare von CHF 0.08 Mio.).

Die Allreal-Gruppe bezieht Beratungsdienstleistungen in rechtlichen Angelegenheiten von mehreren Rechtsanwaltskanzleien, unter anderem auch von Meyerlustenberger Lachenal Rechtsanwälte, in der Dr. Thomas Lustenberger, Präsident des Verwaltungsrats der Allreal Holding AG, einer von mehreren Counsels ist. Über die Mandatserteilung an externe Anwälte entscheidet die Gruppenleitung ohne Konsultation des Verwaltungsrats.

Meyerlustenberger Lachenal hat der Allreal-Gruppe im Geschäftsjahr 2015 Honorare im Betrag von CHF 0.061 Mio. in Rechnung gestellt (2014: CHF 0.057 Mio.).

Seit mehreren Jahren steht Allreal in Geschäftsbeziehung mit der Banque Cantonale Vaudoise, bei der Olivier Steimer, Mitglied des Verwaltungsrats der Allreal Holding AG, die Funktion des Präsidenten des Verwaltungsrats ausübt. Per Bilanzstichtag bestehen hypothekarisch gesicherte Kredite in Höhe von CHF 50.0 Mio. (Zinssatz 0.6% mit Laufzeiten bis Februar 2015) sowie derivative Finanzinstrumente (Payer Swaps) mit einem Nominalwert von CHF 150.0 Mio.

Die Pensionskasse Allreal hält Allreal-Namenaktien im Wert von CHF 1.5 Mio. (2014: CHF 1.6 Mio.). Es bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen der Pensionskasse Allreal und den Allreal-Gesellschaften zum Bilanzstichtag. Die Arbeitgeberbeiträge von Allreal betrugen in der Berichtsperiode CHF 2.8 Mio. (2014: CHF 3.0 Mio.).

Per Bilanzstichtag bestehen unter Berücksichtigung der vorerwähnten Sachverhalte gegenüber allen nahestehenden Personen keine wesentlichen offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten, und im Jahr 2015 haben keine weiteren Transaktionen mit nahestehenden Personen stattgefunden.

5.6     Gruppeninterne Beziehungen

Die Transaktionen zwischen den einzelnen Gruppengesellschaften erfolgen zu «at arm’s length»-Bedingungen. Dies gilt insbesondere auch für bauliche Leistungen der Generalunternehmung an das Geschäftsfeld Immobilien.

Ferner erbringt die Generalunternehmung Managementleistungen zugunsten der übrigen Unternehmensbereiche. Hierfür erhielt sie 2015 vom Geschäftsfeld Immobilien CHF 4.8 Mio. (2014: CHF 4.5 Mio.) sowie von der Allreal Holding AG CHF 0.6 Mio. (2014: CHF 0.6 Mio.), die in der Konzernrechnung wieder eliminiert wurden.

5.7     Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen dem 31. Dezember 2015 und dem 16. Februar 2016 (Datum der Genehmigung der Konzernrechnung durch den Verwaltungsrat) sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven zur Folge haben oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.

Zum Seitenanfang