1 Grundlagen
1.1 Tätigkeit
Die Allreal-Gruppe ist eine Immobiliengesellschaft mit ausschliesslicher Tätigkeit in der Schweiz und mit Konzentration im Wirtschaftsraum Zürich. Sie befasst sich mit der Entwicklung und Bewirtschaftung ihres Portfolios von Wohn- und Geschäftsliegenschaften und erbringt Verwaltungstätigkeiten sowohl für die eigenen Renditeliegenschaften als auch für Dritte (Geschäftsfeld Immobilien). Die Tätigkeit als Generalunternehmer umfasst die Projektentwicklung, die Realisation sowie den Kauf und Verkauf von Liegenschaften (Geschäftsfeld Generalunternehmung).
Die Allreal Holding AG (Muttergesellschaft) mit Sitz in Baar ZG ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert.
Der Verwaltungsrat der Allreal Holding AG hat am 10. Februar 2015 die Konzernrechnung zur Veröffentlichung genehmigt. Sie unterliegt zusätzlich der Genehmigung durch die Generalversammlung der Allreal Holding AG vom 17. April 2015.
1.2 Rechnungslegung
Die konsolidierte Jahresrechnung basiert auf den nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Gruppengesellschaften per 31. Dezember. Die Konzernrechnung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und steht im Einklang mit dem Kotierungsreglement sowie Artikel 17 der Richtlinie betreffend Rechnungslegung (RLR) der SIX Swiss Exchange und mit dem schweizerischen Gesetz.
Es gelten die gleichen Rechnungslegungsgrundsätze wie für die Konzernrechnung 2013. Der Konsolidierungskreis blieb unverändert. Im Zusammenhang mit den Bewertungsunsicherheiten vgl. 2.29.
In der Konzernrechnung 2014 hat Allreal die folgenden neuen IFRS-Standards und -Interpretationen erstmals angewendet:
Standard/Interpretation | Beschreibung | Inkraftsetzung | Anwendung ab |
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IAS 32 (Amendment) | Offsetting Financial Assets and | 1. Januar 2014 | 2014 |
IAS 36 (Amendment) | Recoverable Amount Disclosures | 1. Januar 2014 | 2014 |
IAS 39 (Amendment) | Novation of Derivatives and | 1. Januar 2014 | 2014 |
IFRS 10 / IFRS 12 / IAS 27 |
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IFRIC Interpretation 21 | Levies | 1. Januar 2014 | 2014 |
Diese IFRS-Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung.
Es bestehen neue oder geänderte IFRS-Standards und -Interpretationen, die durch das IASB verabschiedet wurden, aber erst in einer späteren Rechnungsperiode in Kraft treten. Die Neuerungen oder Änderungen sind unter Angabe, ab welchem Geschäftsjahr die Anpassung bei Allreal in Kraft tritt, in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Standard/Interpretation | Beschreibung | Inkraftsetzung | Anwendung ab |
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IAS 1 (Amendment) | Disclosure Initiative | 1. Januar 2016 | 2016 |
IAS 16 (Amendment) | Clarification of Acceptable Methods |
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IAS 19 (Amendment) | Employee Benefits entitled |
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IAS 38 (Amendment) | Clarification of Acceptable Methods |
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IFRS 9 | Financial Instruments: |
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IFRS 11 (Amendment) | Accounting for Acquisitions of Interests in other entities |
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IFRS 15 | Revenue Recognition | 1. Januar 2017 | 2017 |
IFRS 10/IAS 28 | Sale or Contribution of Assets between |
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IFRS10/IFRS12/IAS28 | Investment Entities: Applying the |
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Improvements to IFRs |
| 1. Juli 2014 / |
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IFRS 15
Der Standard enthält neue Grundsätze zur Umsatzlegung. Für Allreal ist dabei insbesondere von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt die Umsatz- und Gewinnerfassung von zum Verkauf vorgesehenen Entwicklungsliegenschaften passiert. Zurzeit erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 18 und IFRIC 15 die Umsatz- und Gewinnrealisation mit der Eigentumsübertragung der jeweiligen Entwicklungsliegenschafteneinheiten (vgl. 2.6). Unter bestimmten Umständen sieht der neue Standard IFRS 15 vor, dass Umsatz und Gewinn entlang des Baufortschritts mit der POC-Methode über die Projektlaufzeit erfasst werden.
Die detaillierten Auswirkungen von IFRS 15 auf die Konzernrechnung werden im Jahr 2015 analysiert; eine vorzeitige Anwendung ist nicht geplant. Von den übrigen IFRS-Änderungen sind, abgesehen von zusätzlichen Offenlegungspflichten, keine wesentlichen Anpassungen zu erwarten.
1.3 Konsolidierungsmethode
Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt vollkonsolidiert, und zwar zu jenem Zeitpunkt, zu dem Allreal die Beherrschung erlangt. Die Beherrschung gilt als gegeben, wenn Allreal aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit hat, diejenigen Aktivitäten der Tochtergesellschaften zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf deren Rendite haben. Im Weiteren bestehen aufgrund des Engagements Chancen und Risiken auf schwankende Renditen zugunsten Allreal, und die Verfügungsgewalt über die Tochtergesellschaft kann so genutzt werden, dass dadurch die Höhe der Rendite beeinflusst wird.
Ab dem Datum, an dem die Beherrschung endet, werden Tochtergesellschaften dekonsolidiert.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt beim Kaufzeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb bestimmt sich aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten und der von Allreal ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Transaktionskosten in Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb werden erfolgswirksam erfasst. Der aus einem Unternehmenserwerb entstehende Goodwill wird als Vermögenswert bilanziert und entspricht dem Summenüberschuss von Kaufpreis, Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.
Alle konzerninternen Saldi, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden vollständig eliminiert.
1.4 Konsolidierungskreis
Gesellschaft | Sitz | Aktienkapital CHF Mio. |
| Beteiligungs- |
| Beteiligungs- |
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Allreal Holding AG | Baar | 797.1 |
| – |
| – |
Allreal Finanz AG | Baar | 100.5 |
| 100% |
| 100% |
Allreal Generalunternehmung AG | Zürich | 10.0 |
| 100% |
| 100% |
Allreal Home AG | Zürich | 26.5 |
| 100% |
| 100% |
Allreal Office AG | Zürich | 150.0 |
| 100% |
| 100% |
Allreal Toni AG | Zürich | 70.0 |
| 100% |
| 100% |
Allreal Vulkan AG | Zürich | 50.0 |
| 100% |
| 100% |
Allreal West AG | Zürich | 20.0 |
| 100% |
| 100% |
Apalux AG | Zürich | 0.9 |
| 100% |
| 100% |
Hammertor AG | Cham | 0.1 |
| 100% |
| 100% |
Hammer Retex AG | Cham | 0.5 |
| 100% |
| 100% |
Der Konsolidierungskreis blieb in der Berichtsperiode unverändert. Konzernintern hat die Allreal Office AG ihre 100%-Beteiligung an der Apalux AG an die Allreal Holding AG zu Buchwerten übertragen.
1.5 Segmentsberichterstattung
Die Allreal-Gruppe wird in die beiden Geschäftsfelder Immobilien und Generalunternehmung unterteilt, die eigene Segmente darstellen. Diese Darstellung entspricht dem Managementansatz, mit dem die Gruppenleitung als Entscheidungsträgerin die Ergebnisse der beiden Segmente auf Stufe Unternehmensergebnis vierteljährlich überwacht. Zur Überleitung der Segmentsberichterstattung auf die Gesamtergebnisrechnung vgl. 2.7.
Das Geschäftsfeld Immobilien umfasst die Gesellschaften Allreal Home AG (Wohnliegenschaften), Allreal Office AG (Geschäftsliegenschaften), Allreal Toni AG (Toni-Areal in Zürich-West), Allreal Vulkan AG (Geschäftsliegenschaften in Zürich Altstetten), Allreal West AG (Escher-Wyss-Areal in Zürich-West), Apalux AG (Geschäfts- und Wohnliegenschaften) und die Liegenschaftenverwaltungstätigkeiten von Hammer Retex.
Die Allreal Generalunternehmung AG entspricht weitgehend zusammen mit den Generalunternehmertätigkeiten von Hammer Retex dem Geschäftsfeld Generalunternehmung.
Die Tätigkeiten der Allreal Holding AG (Muttergesellschaft) und der Allreal Finanz AG (konzerninterne Finanzierung) sind nicht auf Segmente zugeordnet, da aus deren Geschäftstätigkeit keine betrieblichen Erträge generiert werden. Sie werden in den Segmentsinformationen unter Holding/Eliminationen aufgeführt.