7   Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1    Angebotspflicht

Allreal hat in Artikel 7 der Statuten die börsengesetzliche Angebotspflicht gemäss Art. 32 BEHG ausgeschlossen (Opting Out). Die Bestimmung wurde eingefügt, um Veränderungen innerhalb der Poolaktionäre zu ermöglichen, ohne dass eine Angebotspflicht ausgelöst wird.

7.2    Kontrollwechselklauseln

Für den Fall eines Mehrheitswechsels an der Gesellschaft gibt es für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung keine begünstigenden vertraglichen Vereinbarungen.

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