6   Mitwirkungsrechte der Aktionäre

6.1     Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung


Die Mitwirkungsrechte an der Generalversammlung kann nur ausüben, wer durch Eintrag im Aktienbuch ausgewiesen ist. Der Verwaltungsrat kann eine Eintragung ablehnen, sofern die Anzahl der vom Erwerber beziehungsweise einer gemeinsam handelnden Aktionärsgruppe gehaltenen Namenaktien 5% des Aktienkapitals überschreitet. Die Eintragungsbeschränkungen können durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung aufgehoben werden. Es bestehen im Weiteren keine Beschränkungen.

Der Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr 2011 keine Eintragungen ins Aktienbuch abgelehnt.

Jeder Aktionär hat zudem die Möglichkeit, seine Aktien an der Generalversammlung selbst zu vertreten oder sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten zu lassen.

Die Statuten und das Organisationsreglement der Allreal Holding AG sind auf der Homepage von Allreal abrufbar: www.allreal.ch/Anleger/Corporate Governance/Statuten und Reglemente (www.allreal.ch/weballreal/index/main/anleger/cg-allgemein/cg-kapital-grundlagen.htm).

6.2     Statutarische Quoren


Es bestehen keine statutarischen Quoren, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschlussfassung (Art. 703 und 704 OR) hinausgehen.

6.3     Einberufung der Generalversammlung


Für die Einberufung der Generalversammlung gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Art. 699 und 700 OR).

6.4     Traktandierung


Aktionäre, die einzeln oder gemeinsam mindestens 20 000 Aktien vertreten, können Traktandierungsbegehren und Anträge schriftlich beim Verwaltungsrat bis 20 Tage vor der Generalversammlung einreichen.

Die Traktandenliste in deutscher Sprache wird den Aktionären mit der Einladung zur Generalversammlung zugestellt.

Auf Beschluss der Generalversammlung können Verhandlungsgegenstände ohne vorherige Ankündigung zur Diskussion zugelassen werden. Eine Beschlussfassung ist jedoch mit Ausnahme der Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder einer Sonderprüfung erst in der nächsten Generalversammlung möglich.

6.5     Eintragungen in das Aktienbuch


Die Einladung zur Generalversammlung wird den Aktionären mindestens 20 Tage im Voraus zugestellt. Stimmberechtigt sind die bis zum letzten Versanddatum im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre.

Stichtag für die 13. ordentliche Generalversammlung vom 30. März 2012 ist der 8. März 2012.

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