9   Informationspolitik

Allreal orientiert zweimal jährlich durch Jahres- bzw. Halbjahresbericht über Geschäftsgang und finanzielle Situation. Die finanzielle Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie mit den Vorschriften des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange. Konzern- und Jahresrechnung per 31. Dezember entsprechen zudem dem schweizerischen Gesetz.

Im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragene Aktionäre erhalten den Geschäfts- sowie den Halbjahresbericht zugestellt. Anstelle des ausführlichen Geschäftsberichts können Aktionäre den Kurzbericht zum Geschäftsgang erhalten oder auf die Zustellung der erwähnten Berichte ganz verzichten. Die Traktandenliste mit der Einladung zur Generalversammlung wird den eingetragenen Aktionären auf jeden Fall zugeschickt.

Medien- und Analystenkonferenzen finden halbjährlich statt. Im Weiteren untersteht Allreal der Pflicht zur Ad-hoc-Publizität gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements. Ad-hoc-Mitteilungen werden interessierten Personen auf Wunsch per E-Mail zugesandt. An- bzw. Abmeldung erfolgt über die Homepage der Gesellschaft: www.allreal.ch/weballreal/index/main/anleger/anleger-adhoc.htm.

Weitere Informationen über Allreal und die elektronische Version des Geschäftsberichts sind verfügbar auf www.allreal.ch. Die Kontaktadressen sind auf Seite 162 des Geschäftsberichts aufgeführt.

Eine Übersicht über wichtige Termine findet sich nachstehend:

30. März 2012

23. August 2012

28. Februar 2013

5. April 2013

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