4   Gruppenleitung

4.1     Mitglieder der Gruppenleitung


Die Gruppenleitung wird durch den Verwaltungsrat bestimmt. Sie umfasste mit dem Vorsitzenden der Gruppenleitung, dem Leiter Immobilien, dem Leiter Generalunternehmung und dem Leiter Finanzen vier Personen. Die Gruppenleitung wurde per 1. Januar 2011 mit der Ernennung eines neuen Leiters Generalunternehmung auf vier Personen erweitert. Die vertragliche Kündigungsfrist der Mitglieder der Gruppenleitung beträgt sechs bis zwölf Monate. Angaben zu den einzelnen Mitgliedern der Gruppenleitung vgl. Seite 11 des Geschäftsberichts.

4.2     Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen


In Bezug auf die weiteren Tätigkeiten und Funktionen der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung ausserhalb der Allreal-Gruppe vgl. Seite 11 des Geschäftsberichts.

4.3     Managementverträge


Allreal hat keine Managementtätigkeiten an Dritte ausgelagert.

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