5   Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5.1     Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme


Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten ein festgelegtes Fixhonorar, das jährlich bestimmt und bar ausbezahlt wird. Die Vergütung berücksichtigt die Beanspruchung und Verantwortlichkeit der einzelnen Mitglieder und ist nicht an Zielvorgaben der Gesellschaft gebunden.

Mitglieder der Gruppenleitung erhalten zusätzlich zum fixen Jahresgrundgehalt (inklusive Lohnnebenleistungen und Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen/Kaderplan) eine sich am Jahresergebnis des Unternehmens (Leistungsbonus) und der Erreichung individueller Ziele (Funktionsbonus) orientierende variable Vergütung (Zielbonus). Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Gruppenleitung eine sich am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientierende variable Vergütung in Form von Aktienzuteilungen.

Die Höhe des fixen Jahresgrundgehalts ist abhängig vom Aufgaben- und Verantwortungsbereich, von der Erfahrung sowie vom Leistungsausweis. Es wird beim Eintritt ins Unternehmen beziehungsweise bei Berufung in die Gruppenleitung festgelegt und jährlich überprüft. Das Total der für das Geschäftsjahr 2011 an die Mitglieder der Gruppenleitung ausbezahlten fixen Vergütungen beträgt CHF 1.57 Mio. und die Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (Kaderplan) CHF 0.21 Mio.

Die Höhe des aus Leistungs- und Funktionsbonus bestehenden Zielbonus wird durch den Verwaltungsrat jährlich festgelegt.

Der Leistungsbonus orientiert sich am budgetierten operativen Unternehmensergebnis (Unternehmensergebnis exkl. Neubewertungseffekt). Bei Erreichung des Budgets wird der Leistungsbonus im Folgejahr nach Genehmigung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat bar ausbezahlt. Liegt das operative Unternehmensergebnis zehn oder mehr Prozent unter Budget, wird kein Leistungsbonus ausbezahlt. Bei einem operativen Unternehmensergebnis von zehn und mehr Prozent über Budget werden 150 Prozent des vereinbarten Leistungsbonus ausbezahlt. Der Leistungsbonus für ein weniger als zehn Prozent über oder unter Budget liegendes operatives Unternehmensergebnis wird linear errechnet.

Das Total der für das Geschäftsjahr 2011 an die Mitglieder der Gruppenleitung ausbezahlten Leistungsboni lag bei CHF 1.36 Mio.

Der Funktionsbonus ist abhängig von der vom Mitglied der Gruppenleitung in seinem Verantwortungs- und Funktionsbereich erbrachten Leistung und damit von der individuellen Zielerreichung. Der Anteil des Funktionsbonus kann maximal 40 Prozent des Zielbonus betragen. Werden die individuellen Ziele nicht erreicht, wird kein Bonus ausbezahlt.

Das Total der für das Geschäftsjahr 2011 an die Mitglieder der Gruppenleitung ausbezahlten Funktionsboni lag bei CHF 0.38 Mio.

Zusätzlich zum variablen Zielbonus kann der Verwaltungsrat einzelnen Mitgliedern der Gruppenleitung nach freiem Ermessen und ohne wiederkehrenden Anspruch eine zusätzliche, sich am langfristigen Erfolg der Firma orientierende variable Vergütungskomponente in Form von Aktien ausrichten. Der Börsenwert der zugeteilten Namenaktien darf zehn Prozent des für das jeweilige Jahr relevanten fixen Grundgehaltes nicht übersteigen. Über die Hälfte der zugeteilten Aktien kann der Begünstigte sofort verfügen, über die weiteren Aktien nach zwei Jahren, sofern sein Arbeitsverhältnis dann ungekündigt ist.

Die Entwicklung des Aktienkurses zählt nicht als Komponente zur Festsetzung der Vergütung an die Gruppenleitung. Im Jahr 2011 wurden den Mitgliedern der Gruppenleitung Namenaktien im Wert von CHF 0.1 Mio. aus dem Bestand eigener Aktien der Gesellschaft zugeteilt.

Von der gesamten an die Mitglieder der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr entrichteten Vergütung in Höhe von CHF 3.62 Mio. entfallen 43 Prozent auf die fixen Vergütungen (Jahresgrundgehalt) und auf den variablen Lohnanteil (Leistungs- und Funktionsbonus sowie Aktien) 57 Prozent. Der Anteil der variablen Komponente an der Gesamtvergütung der vier Mitglieder der Gruppenleitung lag zwischen 52 und 61 Prozent.

Im Falle des Ausscheidens von Personen aus dem Verwaltungsrat oder der Gruppenleitung bestehen keine vertraglich zugesicherten Leistungen und Vorteile zugunsten dieser Personen.

Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss schlägt dem Gesamtverwaltungsrat einmal jährlich die Höhe der Vergütungen an die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung vor und informiert gleichzeitig über den Ablauf des Festsetzungsverfahrens und den Verlauf des Entschädigungsprozesses. Der Gesamtverwaltungsrat entscheidet abschliessend über die Vergütungen, wobei alle Mitglieder des Verwaltungsrates ein Mitspracherecht haben.

In der Sitzung des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses, in welcher die Anträge an den Gesamtverwaltungsrat vorbereitet werden, nimmt der Vorsitzende der Gruppenleitung teil, ausser wenn seine Leistung beurteilt und seine Vergütung festgelegt wird.

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