Seite drucken

Corporate Governance

Informationspolitik

9 Informationspolitik

Allreal orientiert zweimal jährlich durch Jahres- bzw. Halbjahresbericht über Geschäftsgang und finanzielle Situation. Die finanzielle Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie mit den Vorschriften des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange. Konzern- und Jahresrechnung per 31  Dezember entsprechen zudem dem schweizerischen Gesetz.

Im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragene Aktionäre erhalten halbjährlich den Geschäfts- beziehungsweise Halbjahresbericht zugestellt. Anstelle des ausführlichen Geschäftsberichts können Aktionäre den Kurzbericht zum Geschäftsgang erhalten oder auf die Zustellung der erwähnten Berichte ganz verzichten. Die Traktandenliste mit der Einladung zur Generalversammlung wird den eingetragenen Aktionären auf jeden Fall zugeschickt.

Medien- und Analystenkonferenzen finden jährlich beziehungsweise halbjährlich statt. Im Weiteren untersteht Allreal der Pflicht zur Ad hoc-Publizität gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements. Ad hoc-Mitteilungen werden interessierten Personen auf Wunsch per E-Mail zugesandt. An- bzw. Abmeldung erfolgt über die Homepage der Gesellschaft.

Weitere Informationen über Allreal und die elektronische Version des Geschäftsberichts sind verfügbar auf www.allreal.ch. Die Kontaktadressen sind auf Seite 154 des Geschäftsberichts aufgeführt.

Eine Übersicht über wichtige Termine findet sich nachstehend:

25. März 2011

25. August 2011

23. Februar 2012

30. März 2012

Zum Seitenanfang