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Corporate Governance

Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten ein festgelegtes Fixhonorar, das jährlich bestimmt und bar ausbezahlt wird. Die Vergütung berücksichtigt die Beanspruchung und Verantwortlichkeit der einzelnen Mitglieder und ist nicht an Zielvorgaben der Gesellschaft gebunden.

Die Mitglieder der Gruppenleitung erhalten neben dem Basissalär einen erfolgsabhängigen, in bar ausbezahlten Bonus, der jährlich neu bestimmt wird, sowie eine Zuteilung von sofort verfügbaren Aktien der Allreal Holding AG, die durch die Gesellschaft aus dem Bestand an eigenen Aktien entnommen wird. Die Höhe des Bonus ist vom Unternehmensergebnis sowie von der individuellen Leistung abhängig und schwankt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der mehrheitlich erreichten Zielvorgaben machte die leistungsabhängige Vergütung für die einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung im Jahr 2010 zwischen 27% und 44% der Gesamtentschädigung bzw. zwischen 48% und 88% des Basissalärs aus.

Die leistungsabhängige Vergütung wird aufgrund der einzelnen Zielvereinbarungen, der Ausbildung und Berufserfahrung, der Budgeterreichung sowie des prognostizierten Unternehmensergebnisses per Ende Jahr in bar ausbezahlt, mit Ausnahme des Vorsitzenden der Gruppenleitung, bei welchem der Bonus nach Vorliegen des Jahresabschlusses vergütet wird. Die individuellen Zielvereinbarungen enthalten Vorgaben für die Wahrnehmung von Führungs- und Organisationsaufgaben sowie von Prozessoptimierungen. Das vollständige Verfehlen von Zielvorgaben kann zu einem Wegfall des Bonus führen. Die Entwicklung des Aktienkurses zählt nicht als Komponente zur Festsetzung der Vergütung an die Gruppenleitung.

Im Weiteren erhalten die Mitglieder der Gruppenleitung abhängig von deren individuellen Leistung maximal 10 Prozent des Basissalärs zusätzlich in Form von Zuteilungen von Aktien der Allreal Holding AG, die sofort verfügbar sind. Die Zuteilung erfolgt durch den Verwaltungsrat und belief sich im Geschäftsjahr 2010 auf total 210 Namenaktien für die gesamte Gruppenleitung.

Die Entschädigungen an die Mitglieder der Gruppenleitung setzen sich somit aus einem variablen Teil (Bonus und Aktien) und einem fixen Teil (Basissalär) zusammen. Die fixen Vergütungen beinhalten Anfang des Jahres festgelegte Grundgehälter und Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (Kaderplan) und werden während der Berichtsperiode nicht angepasst.

Im Falle des Ausscheidens von Personen aus dem Verwaltungsrat oder der Gruppenleitung bestehen keine vertraglich zugesicherten Leistungen und Vorteile zugunsten dieser Personen.

Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss schlägt dem Gesamtverwaltungsrat einmal jährlich die Höhe der Vergütungen an die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung vor und informiert gleichzeitig über den Ablauf des Festsetzungsverfahrens und den Verlauf des Entschädigungsprozesses. Der Gesamtverwaltungsrat entscheidet abschliessend über die Vergütungen, wobei alle Mitglieder des Verwaltungsrates ein Mitspracherecht haben.

In der Sitzung des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses, in welcher die Anträge an den Gesamtverwaltungsrat vorbereitet werden, nimmt der Vorsitzende der Gruppenleitung teil, ausser wenn seine Leistung beurteilt und seine Vergütung festgelegt wird.

2011 kommt ein neues Vergütungsmodell für Mitglieder der Gruppen- und der Geschäftsleitung zur Anwendung, das der Gesamtverwaltungsrat am 6. Dezember 2010 verabschiedet hat (vgl. Punkt 3.5 Verwaltungsratsausschüsse/ Nominierungs- und Entschädigungsausschuss auf Seiten 32 bis 34 des Geschäftsberichts).

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