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Corporate Governance

Informationspolitik

9 Informationspolitik

Allreal orientiert zweimal jährlich durch Jahres- bzw. Halbjahresbericht über Geschäftsgang und finanzielle Situation. Die finanzielle Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie mit den Vorschriften des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange. Die Konzern- und Jahresrechnung per 31. Dezember entsprechen zudem dem schweizerischen Gesetz.

Im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragene Aktionäre erhalten halbjährlich den Geschäfts- beziehungsweise Halbjahresbericht zugestellt. Anstelle des ausführlichen Geschäftsberichts können Aktionäre den Kurzbericht zum Geschäftsgang erhalten oder auf die Zustellung der erwähnten Berichte ganz verzichten. Die Traktandenliste mit der Einladung zur Generalversammlung wird den eingetragenen Aktionären auf jeden Fall zugeschickt.

Medien- und Analystenkonferenzen finden jährlich beziehungsweise halbjährlich statt. Im Weiteren untersteht Allreal der Pflicht zur Ad hoc-Publizität gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements. Ad hoc-Mitteilungen werden interessierten Personen auf Wunsch per E-Mail zugesandt. An- und Abmeldung erfolgt über die Homepage der Gesellschaft.

Weitere Informationen über Allreal finden sich auf www.allreal.ch. Die Kontaktadressen sind auf Seite 160 des Geschäftsberichts aufgeführt.

Eine Übersicht über wichtige Termine findet sich nachstehend:

26. März 2010

26. August 2010

24. Februar 2011

25. März 2011

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