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Corporate Governance

Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten ein festgelegtes Fixhonorar, das jährlich bestimmt und bar ausbezahlt wird. Die Vergütung berücksichtigt die Beanspruchung und Verantwortlichkeit der einzelnen Mitglieder und ist nicht an Zielvorgaben der Gesellschaft gebunden.

Die Mitglieder der Gruppenleitung erhalten neben dem Basissalär einen erfolgsabhängigen, in bar ausbezahlten Bonus, der jährlich neu bestimmt wird. Die Höhe des Bonus ist vom Unternehmensergebnis sowie von der individuellen Leistung abhängig und schwankt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der mehrheitlich erreichten Zielvorgaben machte die leistungsabhängige Vergütung für die einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung im Jahr 2009 zwischen 26% und 44% der Gesamtentschädigung bzw. zwischen 44% und 88% des Basissalärs aus.

Die leistungsabhängige Vergütung wird aufgrund der einzelnen Zielvereinbarungen, der Ausbildung und Berufserfahrung, der Budgeterreichung sowie des prognostizierten Unternehmensergebnisses per Ende Jahr in bar ausbezahlt, mit Ausnahme des Vorsitzenden der Gruppenleitung, bei welchem der Bonus nach Vorliegen des Jahresabschlusses vergütet wird. Die individuellen Zielvereinbarungen enthalten Vorgaben für die Wahrnehmung von Führungs- und Organisationsaufgaben sowie von Prozessoptimierungen. Das vollständige Verfehlen von Zielvorgaben kann zu einem Wegfall des Bonus führen. Die Entwicklung des Aktienkurses zählt nicht als Komponente zur Festsetzung der Vergütung an die Gruppenleitung.

Die Entschädigungen an die Mitglieder der Gruppenleitung setzen sich somit aus einem variablen Teil (Bonus) und einem fixen Teil (Basissalär) zusammen. Die fixen Vergütungen beinhalten Anfang des Jahres festgelegte Grundgehälter und Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (Kaderplan) und werden während der Berichtsperiode nicht angepasst.

Es gibt keine Beteiligungspläne für die Mitglieder des Verwaltungsrates oder der Gruppenleitung. Im Falle des Ausscheidens von Personen aus diesen Gremien bestehen keine vertraglich zugesicherten Leistungen und Vorteile zugunsten dieser Personen.

Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss schlägt dem Gesamtverwaltungsrat einmal jährlich die Höhe der Vergütungen an die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung vor und informiert gleichzeitig über den Ablauf des Festsetzungsverfahrens und den Verlauf des Entschädigungsprozesses. Der Gesamtverwaltungsrat entscheidet abschliessend über die Vergütungen, wobei alle Mitglieder des Verwaltungsrates ein Mitspracherecht haben. Für die Festlegung der Vergütungen wird auf den Beizug von externen Beratern verzichtet.

In der Sitzung des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses, in welcher die Anträge an den Gesamtverwaltungsrat vorbereitet werden, nimmt der Vorsitzende der Gruppenleitung teil, ausser wenn seine Leistung beurteilt und seine Vergütung festgelegt wird.

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